Förderung

Hier ist der bürokratische Teil der Imkerei zu finden. Formblätter, Muster, Anträge all das ist ebenfalls ein Teil des Imkeralltags.

Förderung für Imker

Basis einer Förderung ist, dass du als Imker eine Betriebsnummer hast. Doch nicht nur für die Förderung benötigst du die Betriebsnummer. Wir als Bienenhalter sind gemäß der Bienenseuchenverordnung verpflichtet uns bei dem Veterinäramt zu Registrieren. Hier erhalten wir auch die individuelle Betriebsnummer. Es besteht kein Grund zur Besorgnis mit der Erteilung einer Betriebsnummer gehen keine Kosten mit einher. Auch muss man nicht mit enormen bürokratischem Aufwand rechnen. Es dient lediglich der Erfassung der Daten des Imkers mitsamt seinen Völkern, z.B. Standorte, und der vom Imker verabreichten Bienenarzneimittel. Wir als Verein kommen deswegen hier unserer Hinweispflicht nach und raten jedem Imker dringend sich eine Betriebsnummer erteilen zu lassen. Hier findet ihr das dafür nötige Formblatt.

Das Bestandsbuch

Wie bereits erwähnt ist bei der Bienenhaltung von dir als Imker eine Liste mit den verabreichten Bienenarzneimitteln zu führen: das sogennannte Bestandsbuch. Achtung dieses Dokument musst du mindestens 5 Jahre aufheben. Es finden jährlich, stichprobenartig Prüfungen dieser Bestandsbücher statt. Hier findest du das Bestandsbuch als PDF zu Download.

Solltest du eine Förderung benötigen gelten die Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz aus dem StGB. Ebenfalls gelten: „Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“. Bei Beantragung einer Förderung gelten diese Gesetze und Bestimmungen. Bitte beachte dies und lies dir die beiden Bestimmungen durch bevor du eine Förderung beantragst.

Honiganalyse

Als Imker hast du dich bestimmt schon mal gefragt: „Was ist eigentlich in meinem Honig drin? Ist er sauber oder mit Schadstoffen belastet?“. Um diese Frage zumindest einmal jährlich für ein paar Imker zubeantworten werden den Vereinen eine begrenzte Anzahl an Anträgen zugesendet. Wenn es soweit ist bekommst du von uns bescheid. Hier findest du schonmal das zugehörige Merkblatt.

Ökologischer Honig

Ökologischer Honig oder auch Bio Honig gewinnt immer mehr an Bedeutung, wie auch bei anderen Lebensmitteln geht der Trend hin zu natürlichen und unbelasteten Honig. Zwar wird der Honig von den Bienen von Schadstoffen gereinigt dennoch ist es nicht so leicht ein Öko Imker zu sein. Hier greift dir die LfL etwas unter die Arme indem sie dir einen Zuschuss auf die Kontrollkosten gewährt. Antragsberechtigt bist du wenn du nach der EG-Öko-Verordnung imkerst und von einer in Bayern zugelassenen und beliehenen Öko-Kontrollstelle kontrolliert wirst. Eben jene Kontrollen musst du finanziell tragen und kannst du dir bezuschussen lassen. Hier findest du die Unterlagen.

Investive Maßnahmen

Wie jedes Hobby ist auch das Imkern nicht gerade billig, gerade in der Anfangsphase. Um den Neuimkern und demjenigen der seiner Imkerei vergrößern will die Finanzierung zu erleichtern gibt es einen Zuschuss auf das Equipment. Um diesen Zuschuss zu erhalten (bis zu 30%) müssen neben dem Stellen des Antrags bestimmte Bedingungen erfüllt werden. All das kannst du detailliert im Merkblatt nachlesen. Hier in aller Kürze: Berechtigt bis du wenn du in Bayern wohnst und imkerst, Neuimker oder Erwerbsimker bist und eine gewisse Mindestsumme fördern lassen willst. Doch Achtung es gibt weitere Einschränkungen. Förderfähig sind nur Geräte und Maschinen die der Honiggewinnung oder Verarbeitung von imkerlichen Erzeugnissen dienen z.B. Honigschleuder, Honiglagerbehälter (Edelstahl), Sonnenwachsschmelzer, etc.. Wichtig: der Antrag teilt sich in zwei Teile. Am Jahresanfang (bis zum 15.04.2020) musst du den Förderantrag (Anlage) einreichen. Erst wenn alle Förderanträge gesichtet und geprüft wurden kannst du den Zahlungsantrag stellen (bis zum 01.07.2019), solange trägst du alleine die Kosten für deine Neuanschaffungen. Wir wünschen allen Antragstellern eine hohe Förderung. Zu erwarten sind 10% – 20%.