Keine Angst im Schadensfall
Für diesen Fall bist du über uns – deinen Bienenzuchtverein Amberg e.V. – versichert. Auch in einem Rechtsstreit um deine Bienen bist du versichert. Um den Schaden möglichst schnell abwickeln zu können, ist es für dich wichtig, zu wissen, wie man sich in einem solchen Fall verhält. Hier findest du das nötige Material. Vorab können wir dir schon einmal etwas mit an die Hand geben:
- Informiere umgehend den Vorsitzenden des Vereins (3-tägige Frist)
- Beseitige keine Beuteteile oder Bienen, es sei denn, das Volk kann noch gerettet werden
- Warte mit einer genaueren Untersuchung, bis der Vorsitzende eingetroffen ist
Richtlinien und Versicherungstexte
Um dir Klarheit zu verschaffen und um gleich einigen Streitfällen zwischen Nachbar und Imker vorzubeugen, haben wir hier einige wichtige Gesetzestexte aufgeführt. All diese Texte sind für uns als Imker relevant. Bitte sorgfältig durchlesen!
Richtlinien zum Verhalten im Schadenfall
Schadenanzeige Haftpflicht
Schadenanzeige Imker-Rechtschutz
Schadenanzeige zur Imker-Global-Versicherung
Übersicht zur Imker-Global-Versicherung und freiwilligen Ergänzungsversicherung
Übersicht zur Imker-Rechtsschutz-Versicherung
Gesetzestexte für Imker
BGB – §833 – Haftung des Tierhalters
BGB – §823 – Schadensersatzpflicht
BGB – §1004 – Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
BGB – §964 – Vermischung von Bienenschwärmen
BGB – §963 – Vereinigung von Bienenschwärmen
BGB – §962 – Verfolgungsrecht des Eigentümers
BGB – §961 – Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
BGB – §906 – Zuführung unwägbarer Stoffe
BGB – §834 – Haftung des Tieraufsehers