Versicherungen - was muss ich wissen?

Wir hoffen stets, dass keinem Imker ein Schaden entsteht, doch es ist fast schon gewiss, dass dir im Laufe deines Imkerlebens einmal ein Ast auf die Beuten knallt oder sich ein anderes Tier Zugang zu den Honigvorräten deiner Bienen verschafft hat.

Keine Angst im Schadensfall

Für diesen Fall bist du über uns – deinen Bienenzuchtverein Amberg e.V. – versichert. Auch in einem Rechtsstreit um deine Bienen bist du versichert. Um den Schaden möglichst schnell abwickeln zu können, ist es für dich wichtig, zu wissen, wie man sich in einem solchen Fall verhält. Hier findest du das nötige Material. Vorab können wir dir schon einmal etwas mit an die Hand geben:

  • Informiere umgehend den Vorsitzenden des Vereins (3-tägige Frist)
  • Beseitige keine Beuteteile oder Bienen, es sei denn, das Volk kann noch gerettet werden
  • Warte mit einer genaueren Untersuchung, bis der Vorsitzende eingetroffen ist

Alle Infos und Bedingungen gibt es auf der Homepage des Landesverbandes.

Gesetzestexte für Imker

Um dir Klarheit zu verschaffen und um gleich einigen Streitfällen zwischen Nachbar und Imker vorzubeugen, haben wir hier einige wichtige Gesetzestexte aufgeführt. All diese Texte sind für uns als Imker relevant. Bitte sorgfältig durchlesen!

BGB – §823 – Schadensersatzpflicht
BGB – §833 – Haftung des Tierhalters
BGB – §834 – Haftung des Tieraufsehers
BGB – §906 – Zuführung unwägbarer Stoffe
BGB – §961 – Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
BGB – §962 – Verfolgungsrecht des Eigentümers
BGB – §963 – Vereinigung von Bienenschwärmen
BGB – §964 – Vermischung von Bienenschwärmen
BGB – §1004 – Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch